Ihre Immobilie zuverlässig betreut – auch wenn Sie nicht vor Ort sind
Eine Immobilie verliert nicht plötzlich an Wert, sondern schleichend: durch kleine Schäden, die niemand meldet, und Arbeiten, die niemand kontrolliert. Wir sind regelmäßig am Objekt und halten fest, was wir sehen.
Werterhalt beginnt bei der Aufmerksamkeit im Alltag
Was regelmäßig geprüft wird, verursacht seltener größere Kosten. Deshalb steht die wiederkehrende Kontrolle im Zentrum unserer Arbeit.
- laufende Objektbetreuung im vereinbarten Turnus
- Werterhalt durch frühe Erkennung von Schäden
- schnelle Schadensmeldung mit Fotodokumentation
- Vorbereitung bei Neuvermietung
- Kontrolle leerstehender Wohnungen
- Betreuung bei Abwesenheit oder Auslandsaufenthalt
- Koordination von Reparaturen und Fachbetrieben
- regelmäßige Objektberichte in vereinbarten Abständen

Was Sie erhalten
Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, nachvollziehbare Leistungsnachweise und eine schnelle Rückmeldung bei Schäden oder Auffälligkeiten – statt der Frage, ob am Objekt eigentlich etwas passiert.
Wann Eigentümer uns beauftragen
Vier Ausgangslagen, die uns regelmäßig begegnen.
Objekt weiter entfernt
Sie wohnen nicht in der Region und brauchen jemanden, der regelmäßig nachsieht und verlässlich berichtet.
Mieterwechsel steht an
Übergabe, Ausbesserungen und Reinigung sollen zügig ineinandergreifen, damit kein Leerstandsmonat entsteht.
Leerstand absichern
Eine unbemerkte Undichtigkeit im Leerstand wird teuer. Regelmäßige Kontrolle senkt dieses Risiko.
Zeit zurückgewinnen
Sie möchten die Immobilie behalten, aber nicht mehr jeden Handwerkertermin selbst organisieren.
Betreuung für WEG – mit belegbaren Nachweisen
In der Gemeinschaft muss jede Ausgabe erklärbar sein. Unsere Dokumentation ist darauf ausgelegt, dass sich Leistungen gegenüber Eigentümern und Beirat darstellen lassen.
- Leistungsverzeichnis, das sich in der Versammlung darstellen lässt
- dokumentierte Kontrollgänge als Grundlage für den Beirat
- Einsatznachweise beim Winterdienst mit Datum und Uhrzeit
- getrennte Ausweisung einmaliger und laufender Leistungen
- Abstimmung über die Verwaltung, wenn ein Beschluss vorliegt
Hinweis zur Beauftragung in der WEG
Leistungen am Gemeinschaftseigentum werden üblicherweise über die Verwaltung beauftragt, oft auf Grundlage eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Ein einzelner Eigentümer kann Leistungen für sein Sondereigentum beauftragen – etwa die Vorbereitung seiner Wohnung bei Mieterwechsel. Wir sagen Ihnen offen, wenn eine gewünschte Leistung nach unserer Einschätzung über die Gemeinschaft laufen sollte.
Häufige Fragen von Eigentümern und Vermietern
Wenn Ihre Frage offen bleibt, klären wir das im Gespräch – ohne dass daraus ein Auftrag werden muss.
Ich wohne nicht in der Nähe meiner Immobilie. Funktioniert das trotzdem?
Ja, das ist einer der häufigsten Fälle. Sie erhalten die Dokumentation der Kontrollgänge digital und werden bei Auffälligkeiten mit Foto informiert. Entscheidungen bleiben bei Ihnen – wir handeln nur im vereinbarten Rahmen selbstständig.
Kann ich auch nur eine einzelne Leistung beauftragen?
Ja. Viele Eigentümer starten mit der Treppenhausreinigung oder dem Winterdienst und ergänzen später weitere Leistungen. Ein Gesamtpaket ist keine Voraussetzung.
Wie oft erhalte ich Rückmeldung zum Objekt?
Das legen wir gemeinsam fest – von einer kurzen Rückmeldung bei jedem Kontrollgang bis zu einem zusammengefassten Objektbericht in vereinbarten Abständen.
Wer entscheidet über Reparaturen?
Sie. Bis zu einem vorab vereinbarten Betrag können wir kleine Arbeiten direkt erledigen, damit nicht jede Kleinigkeit eine Rückfrage auslöst. Alles darüber stimmen wir vorher mit Ihnen ab.
Betreuen Sie auch leerstehende Wohnungen?
Ja. Bei Leerstand kontrollieren wir im vereinbarten Turnus, unter anderem Fenster, Wasserhähne und Heizung, lüften auf Wunsch und melden Auffälligkeiten. Das reduziert das Risiko unbemerkter Schäden.
Können Sie die Wohnung für die Neuvermietung vorbereiten?
Ja: Entrümpelung, kleine Ausbesserungen, Reinigung und Fotodokumentation greifen ineinander, damit die Einheit schneller wieder vermietbar ist.
Was gilt bei einer Eigentümergemeinschaft?
Bei einer WEG betrifft die Beauftragung das Gemeinschaftseigentum und läuft in der Regel über die Verwaltung, häufig auf Grundlage eines Beschlusses. Wir stellen die Nachweise so bereit, dass sie sich gegenüber der Gemeinschaft darstellen lassen.
Ihre Immobilie soll verlässlich betreut werden?
Schildern Sie uns kurz Objekt und Standort. Sie erhalten ein Angebot mit klar beschriebenem Umfang – auch für einzelne Leistungen.
info@sowo-facility.deAntwort per E-Mail oder Rückruf – wie Sie es wünschen
